Neuigkeiten

Aus der Gemeinde

Informationsveranstaltung zum Glasfaser-Ausbau

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Aus dem Wahlamt

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Euroäischen Parlament am 09. Juni 2024

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Aus dem Bauamt

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte

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Aus der Kämmerei

Grundsteuerfestsetzung 2024

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Aus dem Wahlamt - Europawahl

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

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Aus dem Wahlamt - Europawahl

Antrag für UnionsbürgerInnen nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden

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